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   LSG Sachsen, 22.05.2014 - L 2 U 47/12   

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https://dejure.org/2014,15011
LSG Sachsen, 22.05.2014 - L 2 U 47/12 (https://dejure.org/2014,15011)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 2 U 47/12 (https://dejure.org/2014,15011)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 2 U 47/12 (https://dejure.org/2014,15011)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2014 - L 2 U 47/12
    Eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen ist jede Änderung des für die getroffene Regelung relevanten Sachverhalts, im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere Änderungen im Gesundheitszustand des Betroffenen (BSG, Urteil vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R -, juris).

    Der danach ermittelte Gesundheitszustand ist mit den bestehenden unfallbedingten Gesundheitsverhältnissen zu vergleichen, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheides vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 13.02.2013, a.a.O.).

    Dabei sind Gutachten und Befundunterlagen, die nicht zu einer verbindlichen Leistungsfeststellung geführt haben (z. B. Nachuntersuchungen, die noch keine Änderung ergeben hatten), unbeachtlich (so stillschweigend BSG, Urteil vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 -, NZS 2013, S. 464; Ricke, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht Band 2, Stand: Oktober 2011, SGB VIII § 73 Rdnr. 15).

    Liegt dies vor, ist § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch auf von Anfang an rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte anwendbar (BSG, Urteil vom 13.02.2013, a.a.O.).

  • BSG, 08.09.2009 - B 2 U 153/09 B
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2014 - L 2 U 47/12
    Gegen den daraufhin ergangenen klageabweisenden Gerichtsbescheid vom 15.06.2009, der sich ausschließlich mit der (Wieder-)Gewährung einer Verletztenrente befasste, führte die Klägerin ein Berufungsverfahren (L 2 U 153/09), in dem sie hauptsächlich die Rechtswidrigkeit der Rentenentziehung 1998 monierte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2019 - L 14 U 278/18
    In der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 13. Februar 2013 - Az.: B 2 U 25/11 R - Rn. 19; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. Mai 2014 - Az.: L 2 U 47/12 - Rn. 70 - zitiert nach juris) und Literatur (Benz in NZS 2003, Seite 77, 79 - "Möglichkeiten der Korrektur einer im Rentenbescheid auf unbestimmte Zeit zu hoch festgesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit"; Westermann in jurisPR-SozR 24/2014 Anm. 3, C.) ist jedoch anerkannt, dass § 48 Abs. 1 SGB X auch in den Fällen anwendbar ist, in denen der Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - wie vorliegend - bereits bei Erlass rechtswidrig war.
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